WhatsApp Benutzer können abgemahnt werden

Wer die beliebte Chatsoftware WhatsApp nutzt hat die Berechtigung erteilt, die Kontaktadressen des Geräts durchzugehen und an den Hersteller zu übermitteln. Ohne Erteilung der entsprechenden Berechtigungen ist der Dienst nicht nutzbar und verweigert die Arbeit. Die Weitergabe dieser Daten ist allerdings verboten, sofern man nicht jeden einzelnen im Adressbuch vorher um Genehmigung zur Weitergabe der Daten bittet, gemäß dem Rechtsportal anwalt.de.

Fachanwalt Gulden: „Man ist als WhatsApp-Nutzer nicht autorisiert, die Telefonnummern seiner Kontakte herauszugeben oder den Zugriff hierauf zu erlauben, ohne diese vorher um Erlaubnis zu bitten. […]

Nur der Inhaber der Telefonnummer kann eine solche Einwilligung erteilen.

Da in der Realität kaum jemand eine solche Authorisierung von seinen Kontakten anfragen dürfte und es praktisch nicht durchführbar ist, ist der Betrieb der App nicht rechtskonform machbar.

Die Handlungsempfehlung der Anwälte ist wie folgt: alle Kontakte um Erlaubnis bitten vor Nutzung der App, Kontakte löschen oder einen anderen Messenger wählen. Eigentlich ganz einfach!

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