Rechtswidrige Auskunftsersuchen bei E-mail Anbietern

Als erstes Unternehmen hat die Berliner Firma Posteo, deren vorbildliche Einstellung in Sachen Datenschutz hier ausdrücklich und lobend erwähnt sei, für das vergangene Jahr einen Transparenzbericht vorgelegt. Darin aufgelistet ist eine Auswertung von Auskunftsersuchen durch Behörden an die Postfachbetreiber.

Beinahe jedes Auskunftsersuchen rechtswidrig

Die ernüchternde Bilanz: mit über 90% sind fast alle Auskunftsersuchen rechtswidrig. So werden beispielsweise:

  • unzulässigerweise Verbindungsdaten angefordert
  • die Rechtsgrundlage der Abfrage nicht dargelegt
  • die erforderliche Verschlüsselung der Daten vernachlässigt

So heißt es im Bericht:

Die meisten Ersuchen nach § 113 TKG erreichen uns per E-Mail. Und ausnahmslos alle Ersuchen, die wir bisher auf diesem Wege erhalten haben, sind uns durch die Behörden unsicher bzw. unverschlüsselt übermittelt worden. Dieses Vorgehen verstößt gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen und ist rechtswidrig.

Beschwerden keine Abhilfe geschafft

Werden die Beamte auf deren unzulässiges Handeln aufmerksam gemacht reagieren viele empört, ohne Verständnis und eskalieren die Angelegenheit anstatt das eigene Verhalten angemessen zu ändern. Man muß also befürchten, daß es bei vielen anderen Anbietern Usus sein dürfte die Anfragen trotz aller Regelbrüche ohne Beanstandungen durchzuwinken. Beschwerden bei den Datenschutzbeauftragten der Länder haben bisher leider keine Abhilfe gebracht.

Den originalen Transparenzbericht könnt ihr hier lesen.

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