WhatsApp nicht rechtssicher benutzbar – Gericht urteilt

Über das Thema wurde bereits früher schon geschrieben, daß die automatische Weitergabe von Daten aus dem persönlichen Adressbuch an Dienste wie WhatsApp nicht rechtens ist, es sei denn sämtliche Kontakte wurden vorab um Erlaubnis gefragt. Nun ist es laut einem Artikel im Spiegel anscheinend tatsächlich zu amtsgerichtlichen Urteil gekommen.

Die Mutter eines elfjährigen Jungen wurde dazu verdonnert ihren Sprößling besser zu unterrichten und die Personen im Adressbuch seines Smartphones nachträglich um Erlaubnis zu bitten. Ganze 20 Personen soll die Kontaktliste umfassen. Damit sind sie sicherlich noch glimpflich weggekommen. Meine mehr als 200 Kontakte werde ich wohl nicht alle um Erlaubnis fragen können. Da ich Whatsapp nicht nutze muß ich es auch nicht.

Insbesondere Berufstätigen, welche das Gerät geschäftlich nutzen, könnten allerdings empfindlichere Strafen und kostenpflichtige Abmahnungen drohen.

Fazit

Bei Installation einer neuen App sind die benötigten Rechte zu prüfen und einer automatischen Weitergabe von Daten aus dem persönlichen Adressbuch ist grundsätzlich zu Widersprechen. Wenn die App den Betrieb ohne entsprechende Rechte nicht zulässt, kann sie nicht rechtssicher verwendet werden.

Tipp: aktuellere Smartphone-Betriebssysteme wie Android ab Version 6.0 erlauben eine granulare Abfrage und Einstellung der Berechtigungen für Apps.

5 Gedanken zu „WhatsApp nicht rechtssicher benutzbar – Gericht urteilt“

  1. Hallo,
    sind innerhalb einer Familie ausgetauschte Informationen z.B. über Bankkonto-Bewegungen zu einem späteren Zeitpunkt in Rechtsstreitigkeiten verwendbar?
    R.

    Antworten
    • Vorweg: eine verbindliche Aussage im Sinne einer rechtlichen Beratung können Sie von mir natürlich nicht bekommen. Als IT-Schaffender kann ich nur sagen: grundsätzlich sind solche Instant Messages zu leicht manipulierbar, als daß dies wirklich ein Beweis darstellen könnte. Beweiskraft haben nur Nachrichten, die über eine elektronische Signatur verfügen.
      Wenn Sie die Meinung eines Anwalts hören möchten, folgen Sie diesem Link. Allerdings liegt die Frage schon lange zurück und es handelte sich um Skype.

      Antworten
    • Hallo Moro,

      soweit ich weiß ist Threema closed source, also letzten Endes ist es eine Vertrauenssache. Folgendes kann man im Google Play Store dazu lesen:

      Threema ist so konzipiert, dass möglichst keine Datenspur entsteht: Gruppen und Kontaktlisten werden auf Ihrem Gerät und nicht auf den Servern verwaltet; Nachrichten werden sofort nach Zustellung gelöscht;

      Den Begriff der informationellen Selbstbestimmung gibt es in der Schweiz meines Wissens nicht, aber durchaus Urteile, die den Datenschutz sehr ähnlich und benutzerfreundlich auslegen. Mehr zum Thema findest du z.b. bei humanrights.ch.

      Beste Grüße,
      Patrick

      Antworten

Schreibe einen Kommentar zu Patrick F. Weber Antworten abbrechen