Eine Einschätzung, die ich mit vielen Kommentatoren, Journalisten und auch einigen Parlamentariern teile ist die, daß die Verabschiedung des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundestag ein epochaler Vorgang ist. Es ist ein historischer Vorgang von jener Tragweite, zu welchem uns zukünftige Generationen noch ungläubig fragen werden, warum denn nichts dagegen unternommen wurde.
Das Gesetz scheint so beliebt, daß es vor nahezu leeren Rängen im Bundestag beschlossen wurde. Es sieht beinahe aus, als ob kein Bundestagsabgeordneter gerne persönlich mit diesem Akt in Verbindung gebracht werden möchte. Ich selbst erspare mir Tiraden an dieser Stelle und verweise gerne auf einen ausgewiesenen Rechtsexperten, der das Gesetz für grundgesetz- und völkerrechtswidrig hält. Passenderweise wurde der Vortrag im Stasimuseum in Berlin gehalten.