Kükenschreddern in Ordnung, sagt Oberverwaltungsgericht

Falls es jemand noch nicht wusste: im Rahmen der Eier- und Fleischproduktion werden frisch dem Ei entschlüpfte, männliche Küken nicht benötigt und daher jedes Jahr zu Abermillionen in den Schredder gesteckt. Dem Gerichtsverfahren ging ein Versuch des Umweltministers von Nordrhein-Westfalen, Johannes Remmel, voraus die Massenvernichtung bei den Lebensmittelproduzenten zu unterbinden. Einige Betriebe haben nun geklagt und sind mit diesem Urteil bestätigt worden.

Der Grund: würden männliche Küken ebenfalls aufgezogen (die schließlich keine Eier legen), so wären Aufwand und Folgekosten dermaßen hoch, daß Fleisch und Eier quasi nicht zu vermarkten wären. Noch genauer kann man nicht formulieren, daß marktwirtschaftliche Beweggründe hier vor allen moralischen und ethischen Maßstäben den Ausschlag gegeben haben.
Das Lebewesen nicht allein zu unseren Gaumenfreuden auf Erden wandeln sollte eigentlich jedem Menschen klar sein, der zu Mitgefühl auch nur ansatzweise befähigt ist.

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2 Gedanken zu „Kükenschreddern in Ordnung, sagt Oberverwaltungsgericht“

  1. An diesem grausamen Beispiel wird einmal mehr deutlich, wie die bestimmende Schicht in diesm Land tickt. Geld , Machterhalt und Ausbeutung sind die wahren „Werte“ . Darüber hängt man ein sorgsam gestricktes Mäntelchen aus angeblicher Rechtstaatlichkeit, Freiheit, Demokratie blablabla……
    Nur gut, daß immer mehr Menschen aus Ihrem Dornröschenschlaf erwachen und diese Heuchelei erkennen. Daß jeden Tag tausende unschuldiger Küken, kaum das Licht der Welt erblickt, in den Schredder wandern, ist für mich unerträglich. Ich bin mir jedoch sicher, daß diejenigen, die das zu verantworten haben (auch die Verbraucher) irgendwann die Rechung dafür zahlen werden!

    PS: Kompliment an Dich Patrick! Toll aufgezogenge Webseite, mit interessanten Themen.

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    • Danke für das Kompliment, das hört man gern!
      Die Grausamkeiten industrieller Herstellung tierischer Nahrung sollten viel öfter in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gerückt werden.

      Bei derartigen Urteilen muß man schon genau hinsehen, mit welchen geistigen Verrenkungen die Begründungen teilweise zustande kommen. Ein Recht auf Profit habe ich jedenfalls noch in keinem Gesetz ausmachen können.

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