EU verbietet Backpulver (als Pflanzenschutz)

Wir Berater sollten uns über jede Gesetzesänderung eigentlich freuen. Neue Gesetze schaffen zumindest zeitweise Unsicherheit bei Unternehmen, infolgedessen steigt die Nachfrage nach maßgeschneiderten Beratungen. Unser Job bleibt relevant. Nichtsdestotrotz treibt die Bürokratie Blüten zutage, da verliert man den Glauben.

Für Winzer in Österreich und Deutschland ist es fortan verboten handelsübliches Backpulver zum Schutze von Weinreben vor „echtem Mehltau“ zu verwenden. Es handelt sich um einen Pilzbefall, der die Ernte schädigen kann. Was soll ich sagen, Backpulver ist eigentlich ein Traum für jeden Umweltschützer. Es ist günstig und für Böden und Umwelt völlig unschädlich.
Ab sofort muß nun aber ein neu zugelassenes Pflanzenschutzmittel verwendet werden, was in etwa sechs mal so teuer ist als das bisher verwendete Backpulver. Mit dem neu zugelassenen Pflanzenschutz ist die Grundstoffgenehmigung für Natriumhydrogencarbonat (Backpulver) für die Anwendung im Weinbau erloschen. Allerdings nur in Deutschland und Österreich, wo der Hersteller die Zulassung für sein neues Mittel beantragt hat.
Der Hersteller des neuen Mittels zeigt sich selbst etwas verdutzt das resultierende Verbot. Ich nehme die gespielte Ahnungslosigkeit allerdings nicht ab.

Die schwäbische Zeitung hat einen ausführlicheren Artikel, den ich hier gerne verlinke.

Es liegt mir fern hier Boykottaufrufe zu tätigen. Aber ich sag euch mal, was ich tun werde. Mir liegt es nicht daran, die gebeutelten Winzer zu schädigen, aber ich würde Wein aus Deutschland und Österreich solange meiden, bis dieser Unfug aufhört. Die Grundstoffgenehmigung für Backpulver muß natürlich sofort erteilt werden. In welcher Welt leben wir hier eigentlich? O tempora, o mores!

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